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Als Urkunde bezeichne ich ein Dokument, in welchem einen Sachverhalt die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt verbindlich beschreibt. Institutionalisiert ist die Urkunde durch das Notariat.

Im Unterschied zum Dokument, das - in meiner Wortverwendung - noch keine funktionale oder inhaltliche Bestimmungen hat, ist die Urkunde inhaltlich bestimmt. Der Unterschied ist mithin ähnlich wie derjenige zwischen einem Buch und einem Roman.

Ich unterscheide - der konventionellen Bezeichnung folgend - wirkende Urkunden und bezeugende Urkunden
Wirkende Urkunden beschreiben die beurkundete Handlung in der Perspektive der Betroffenen, sozusagen in einer ich-du-Form: Urteil, Verwaltungsakt, Kaufvertrag, Testament.
Bezeugende Urkunden beschreiben die beurkundete Handlung in der Perspektive von Aussenstehenden, sozusagen in einer er/sie-Form: Protokolle, Register.
Der Vertrag beschreibt, was die Parteien zu erfüllen haben, der Schuldschein beschreibt, wer wem was schuldet. Das Protokoll beschreibt, was gesagt oder vereinbart wurde in einer Aussensicht - bezeugend. Verwaltungsakte, zb eine Einwohnerkartei, protokolliert, wer wann zugezogen, geboren oder gestorben ist, ins Register kommt man, ohne dass man sich für ein Vertragsverhältnis entscheidet und ohne, dass man Schulden macht. Das kann von Nichtbetroffenen geschrieben und unterschrieben werden.
Das Notariat ist eine Art re-entry, bei welcher ein Vertrag von aussen bezeugt wird. Bestimmte Dokumente können, andere müssen notariell beurkundet werden, was sie zu eigentlichen Urkunden im strengeren Sinne macht, da der Sinn der Urkunde in der Beglaubigung durch Dritte liegt, die im Streitfall Durchsetzungsmacht haben.

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bildBriefebildBerichtbildUrkunden
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Der Wechsel ist genetisch die erste Form der Urkunde, weil seine Gewährung an anderen Orten zwischen anderen Personen erfolgt.

Beispiele für Urkunden
 

Abstammungsurkunde als beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (Standesamt Arolsen) Personen betreffende Urkunden:
 - Geburtsurkunde
 - Heiratsurkunde
 - Sterbeurkunde
 - Staatsbürgerschaftsnachweis

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Sachen betreffende Urkunden:
 - Grundstückskaufvertrag
 - amtlicher Grundbuchausdruck
 - amtlicher Handelsregisterausdruck
 - Wertpapiere
 - Gründungsurkunde z. B. für einen Verein oder ein Unternehmen
 - Preisschild an einer Ware (nur, wenn Name des Ausstellers erkennbar ist)

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Rechte betreffende Urkunden:
 - Patent
 - Versicherungsschein
 - Testament
 - Scheck
 - Wechsel


 
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