Als Dokument bezeichne ich Schriftstücke, die einen hinreichend bedeutungsvollen Text tragen - was etwa durch ein Siegel oder häufiger durch eine Unterschrift explizit gemacht wird. Andere Kriterien, die Dokumente erfüllen, sind "wird aufbewahrt" oder "wird als Beleg verwendet". Als Dokument bezeichne ich das, was ich im Ordner ablege und in einem Archiv aufbewahre.
Wie beim Schriftstück ist die Differenz zwischen Textträger und Text aufgehoben, Dokument steht für deren Einheit.
Beispiele:
Verträge, Rechnungen, Quittungen, Schuldscheine, allerlei amtliche Papiere, Briefe ...
Wenn ich einen Text "elektronisch speichere", bezeichne ich das Äquivant zum Dokument als Datei. (Microsoft, die für ihren sprachlichen Erfindergeist berühmt ist, verwendet bei Worddateien "doc" als Dateierweiterung.)
Eine moderne Bezeichnung, die die Probleme mit dem Dokument-Begriff bei Dateien umgeht, ist DOI (Digital Object Identifier).
Die Wikipedia hat bislang keine begriffliche Erläuterung zu Dokument, sondern verweist auf "Schriftstück" und "Urkunde", wo man zu "Dokument" nichts findet:
Die schweizerische Post dagegen hat klare Vorstellungen: "Als Dokument kann versandt werden, was auf Papier geschrieben oder in irgendeiner Form abgebildet ist (gedruckt, kopiert, mit Schreibmaschine oder von Hand), keinen Warenwert besitzt und höchstens 2 kg wiegt. Der Versand von Bundesordnern als URGENT Dokument ist zugelassen (nur Ordnerinhalt deklarieren). Datenträger wie z. B. CD-ROM, USB-Sticks gehören jedoch zur Kategorie URGENT Ware.
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