Die Bezeichnung "Grössensystem" ist in zweifacher Hinsicht sehr unglücklich gewählt:
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Als Größensystem wird die normative Vereinbarung physikalischer Grössen bezeichnet. Es wird nach praktischen Gesichtspunkten durch die Festlegung mehrerer Basisgrößen definiert, aus denen sich nach vereinbarten Rechenvorschriften weitere abgeleitete Grössen des Grössensystems ergeben.
Das Internationale Grössensystem, abgekürzt ISQ (International System of Quantities als Teil des Internationale Einheitensystem SI), definiert folgende sieben Basisgrössen durch Messverfahren und (Mass-)Einheiten.
Ein paar chaotische Formulierungen aus der Wikipedia, die darin begründet sind, dass unklar ist, was als Grössenart bezeichnet wird:
Im Internationalen Größensystem wird eine Grösse durch ihre geeignete Zuweisung zu einer Größenart in das Grössensystem eingefügt. Da die Basisgrössen eines Grössensystems nicht voneinander unabhängig sein müssen, ist es möglich, dass dieselbe Grössenart durch mehr als eine Kombinationen aus Basisgrössen dargestellt werden kann. Es kann ausserdem Grössen geben, die nicht in ein Grössensystem eingeordnet werden, z. B. weil keine sinnvolle Möglichkeit existiert.
Anmerkung: Entgegen dieser Darstellung werden in der oben genannten VIM-Ausgabe Basisgrößen als voneinander unabhängig angesehen. Darin wird die Basisgröße definiert als eine "Grösse in einer durch Vereinbarung ausgewählten Teilmenge eines Grössensystems, wobei keine dieser Grössen durch die anderen Größen der Teilmenge ausgedrückt werden kann". Die erwähnte Teilmenge wird "Menge der Basisgrössen" genannt.
Die Systematik eines Größensystems orientiert sich an den Grössenarten und Dimensionen der Grössen. Mehrere unterschiedliche Grössen können derselben Grössenart angehören, und mehrere unterschiedliche Grössenarten derselben Dimension. Die Anzahl der Dimensionen des Grössensystems bestimmt dessen Grad.
Beispiele (Grössenarten fett, Definitionen:
Einordnung von Größen:
Die Größe Durchmesser eines Kreises ist zunächst innerhalb des Größensystems nicht definiert, d. h., sie ist keiner Größenart zugeordnet, d. h., sie ist nicht Teil des Größensystems, d. h., sie ist in diesem nicht darstellbar.
Sowohl der Durchmesser als auch der Umfang eines Kreises können der Größenart L zugeordnet, d. h., als Länge definiert und so in das Größensystem aufgenommen werden. Abgeleitete Größenarten:
Anmerkung:
Die Unterscheidung Grössen und Grössenart ist hier ziemlich unbegriffen, was sich aber so durch die Physik durchzieht, weil das so vereinbart wurde.
1. Ein Grössensystem werde mit den beiden Basisgrössen Länge L und Masse M definiert.
2. Weitere Grössenarten des Systems sollen kohärent abgeleitet werden, d. h., indem sämtliche Basisgrössen mit eigenen Exponenten versehen und dann miteinander multipliziert werden.
Die Geschwindigkeit S könnte als Größenart „Länge des Bremsweges in Wasser“ definiert werden, d. h. als S = L1 · M0 = L. Die Geschwindigkeit wäre dann also eine Länge. (Mit „Länge des Bremsweges in Wasser“ ist gemeint „Die Länge des Weges, den ein nicht (mehr) beschleunigtes Objekt nach dem Eintauchen in Wasser bei bestimmten Bedingungen bis zu seinem Stillstand zurücklegt“, d. h., das Objekt wird nach einer bestimmten Methode abgebremst, sodass der Bremsweg eine Funktion der Geschwindigkeit ist.)
Die Geschwindigkeit S könnte aber auch nach der Einführung einer dritten Basisgröße Zeit T abgeleitet werden. Die Größenart der Geschwindigkeit wäre dann beispielsweise S = L1 · M0 · T -1 = L/T.
Nach Einführung einer vierten Basisgröße Geschwindigkeit S = L0 · M0 · T0 · S1 würde man die Geschwindigkeit nicht mehr als abgeleitete Größenart behandeln. Damit keine Doppeldeutigkeiten entstehen, muss für entsprechende Größen definiert werden, ob sie über L/T oder über S dargestellt werden sollen. Die Zuordnung kann z. B. von der Bedeutung der Größe abhängen. Rechnerisch ist es unkritisch, beide Darstellungsweisen zu vermischen, da der Zusammenhang S = L/T bekannt ist.
Diese Ausführungen zeigen deutlich, dass das Grössensystem relativ beliebig gewählt wird und deshalb durch gesetzliche Konventionen verbindlich gemacht werden muss.
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