Mit dem Ausdruck "Gesellschaftsvertrag" verbinde - wohl nicht nur - ich diffuse Assoziationen in verschiedenen Hinsichten:
- Zum einen meine ich Verträge, die private Gesellschaften konstituieren.
- Oft ist aber auch irgendwie der Staat gemeint und oft eine Art Verfassung oder gar die Rechte einer Weltbevölkerung überhaupt. Dabei gibt es kein erkennbares Vertragssubjekt, aber es gibt diffuse Analogien zum privatrechtliche Vertragsverhältnis einer Aktiengesellschaft, worin das Wort "Gesellschaft" wohl überhaupt gründet.
Ich unterscheide zwei Vorstellungen zum "Gesellschaftsvertrag", wobei ich jene, die J. Rouseau bekannt gemacht hat, als metaphorische sehe. Als eigentlichen Gesellschaftsvertrag sehe ich einen Vertrag, der im Privatrechts begründet ist und private Gesellschaften wie die erwähnte Aktiengesellschaft konstituiert. Die dafür verwendeten Verträge bezeichne ich als Statuten oder Satzungen. J. Rousseau in einer nicht explizit reflektierten Analogie von einem politischen Gesellschaftsvertrag gesprochen, in welchem sich eine Gesellschaft in einem merkantilistischen Sinne einer Verfassung unterstellt, was das einzelne Subjekt einer Einwilligung in einen Vertrag sehen sollte, den es von sich aus anstreben würde.
Als Gesellschaftsvertrag bezeichne ich in diesem Sinne eine Differenz zwischen einem Vertrag und einem Vertrag, der mir als mich unterwerfende Institution, etwa als eine staatliche Verfassung vorgelegt wird. Die Verfassung wird nicht wie ein Vertrag ausgehandelt. Sie beschreibt vielmehr im Nachhinein, was sich unabhängig von der Verfassung an Machtverhältnissen etablieren konnte. Viele moderne Verfassungen sind ein Konstrukt der Aufkärung und beschreiben die Grundlage der bürgerlichen Parteiendemokratie, die - wie J. Rousseau schreibt - auf Prinzipien eines Staatsrechtes beruhen.
siehe auch Vertragstheorie
Es gibt eine Art "Gesellschaftsverträge", deren Gegenstand nicht die Gesellschaft, sondern deren Wandel ist. Insolchen Verträgen vereinbaren organisierte Teile der Gesellschaft, typischerweise Parteien, als Rahmenbedingungen für Regierungsprogramme.
Insbesondere sind auch internationle Verträge und UNO-Verfassungen solche Verträge, die zwar wie Verträge von Subjekten ausgehandelt werden, aber keinem Gewaltmonopol unterliegen.