Vertragstheorie
Lehre vom Gesellschaftsvertrag
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"Vertragstheorie" ist eine Art Eigenname für die "Lehre vom Gesellschaftsvertrag". Das heisst, es geht NICHT um eine Theorie des Vertrages, sondern um politische Vorstellungen anhand einer Vertragsmetapher, die von T. Hobbes und J. Rousseau eingeführt wurde. Als Metapherspendegebiet erscheint die Privat(rechts)gesellschaft.

Als Vertragstheorie bezeichne ich ein Konzept, das die staatliche Rechtsordnung moralisch und institutionell begründen soll. Die Grundidee ist der alttestamentarische Bund zwischen Gott und den Menschen, der als Herrschaftsmetapher diente. In der Aufklärung wurde dieser Bund auf eine neue Basis gestellt, so dass auch zwischem dem Monarchen und dem Volk ein Bund suggeriert wurde. Das wurde dann in der Renaissance auch auf die Antike zurück projiziert. Die Idee war, dass auch der Herrschende bestimmte Regeln - zum Wohle des Volkes - einhalten müsste.
Das praktische Verhältnis, das solchen Ideen voranging, waren die Verträge zwischen Fürsten und Bank-Bürgern, etwa den Fuggern, die von den Fürsten nie eingehalten wurden, aber von den Fuggern so eingerichtet wurden, dass sie trotzdem auf ihre Rechnung gekommen sind.

Der in der Vertragstheorie behandelte Vertrag wird in Anlehnung an J. Rousseau als Gesellschaftsvertrag bezeichnet, womit eine bestimmte bürgerliche Gesellschaftsformation als Gesellschaft schlechthin bestimmt wird und ein demokratisches Legitimationsverfahren eingeführt wird.


 
[ N. Hofer ]
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