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Rousseau, Jean-Jacques: Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes, 1762 (Original: Du contrat social ou principes du droit politique).

Die Übersetzung von "contrat social" nach "Gesellschaftsvertrag" und von "droit politique" nach "Staatsrechtes" zeigt die ganze begriffliche Problematik.

Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des politischen Rechtes erschien erstmals 1762 in Amsterdam und wurde daraufhin in Frankreich, den Niederlanden, in Genf und Bern sofort verboten. Das Werk begründet eine nicht delegierbare Volkssouveränität. Es erscheint etwa gleichzeitig wie A. Smith: Untersuchung über Wesen und Ursachen des Reichtums der Völker (1776)
und Voltaire: Candide (1759) und nimmt Ideen von T. Hobbes auf.

Dieses Werk ist - neben Montesquieus Vom Geist der Gesetze - ein Schlüsselwerk der Aufklärungsphilosophie. Zusammen mit letztgenanntem kann der Gesellschaftsvertrag als ein Wegbereiter moderner Demokratie und Demokratietheorie gelten, obwohl er bis heute auch unzählige Anknüpfungspunkte für andere politische Ideen und Denkschulen bietet (vergleiche hierzu Identitätstheorie). Für Rousseau konnte die alleinige Grundlage legitimer politischer Macht nur der allgemeine Wille (volonté générale) sein (der immer auf das Gemeinwohl abzielt) und keinesfalls im Gottesgnadentum bestehen. Der Einfluss auf Maximilien de Robespierres ist erkennbar.

J. Rousseau verwechselt "feudalen Grundbesitz" mit "bürgerlich", was in seiner Zeit recht eigenartig ist, da die Bürger gegen den Feudalismus angehen: „Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: ‚Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.‘

Recht entsteht erst mit der politischen Gesellschaft. Daraus folgt, dass es kein natürliches, vorstaatliches Recht – also kein Naturgesetz – geben kann, das den Status des Menschen als ein freies oder unfreies Wesen vorab festlegt.


 
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