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Umgangssprachlich verwende das Wort Sache oft als Platzhalter für etwas, wofür ich jeweils gerade kein Wort habe, oft auch für Dinge.

Homonym: Sache ist auch ein Rechtsbegriff, was oft zu Verwechslungen führt.

Als Sache bezeichne ich das, worüber ich sprechen kann. Das, worüber ich im konkreten Fall spreche, bezeichne ich als Gesprächsgegenstand, was etwas ganz anderes ist als ein Gegenstand.

Sachen gehören zu einem Sachverhalt, sind Aspekte eines Sachverhaltes

Weil Sache ein Substantiv ist, erscheint das Referenzobjekt in Form einer Verdinglichung, die den "-heit und -ung"-Wörtern eigen ist. Eine Sache muss im Unterschied zu einem Ding keine stoffliche Existenz haben.

Beispiele:
Freiheit, Einhorn, Himmel

In Wortzusammensetzung (Komposition)
Spielsache, Tatsache, Nebensache, Privatsache, Ursache erscheint die jeweils gemeinte Sache oft recht genau bestimmt.

Weil Sache im Recht etwas speziell verwendet wird, hat der Ausdruck auch negative Konnotationen:
Man streitet etwa darüber, ob ein Tier oder ein Veilchen eine Sache sei, wenn man vergisst, dass von Rechtsverhältnissen die Rede ist.
Aber auch im Recht ist die Sache das, wovon die Rede ist.


 

Eine Komplikation in meinem praktischen Sprachgebrauch:
Ich spreche etwa von einen roten Auto. Dabei bezeichne ich mit "rot" eine Eigenschaft des Autos. Als Sache fungiert das "rote Auto".
Wenn ich sage: Rot ist eine Farbe, meine ich, dass ich mit rot eine bestimmte Farbe bezeichne. Ich mache damit das Rotsein zum Gesprächsgegenstand und zur Sache.


==> dritte Sache


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