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Anweisung ist in diesem Lexikon ein Schlüsselbegriff.
Ich verwende den Ausdruck enger als in der Umgangssprache, wo anweisen oft als befehlen gedeutet wird.

Als Anweisung bezeichne ich eine Beschreibung eines Verfahrens, die dieses Verfahren aktiviert.

Beispiel:
Die Anweisung, die in einem Computer-Programm steht, ist eine Beschreibung davon, was der entsprechend programmierte Computer macht, wenn er zu dieser Anweisung kommt:
"Addiere 2 und 7", behalte das Resultat in der Variablen XY

Erläuterung:
Einer elektrischen Maschine kann ich keine Befehle geben. Wenn dieselbe Anweisung an einen Menschen gerichtet wird, kann sie als Befehl aufgefasst werden, der vom Menschen unter guten Umständen verweigert werden könnte (vgl Todesco: Der rationale Kern im Taylorismus).

Eine "Anweisung" im Zahlungsverkehr wird ausgeführt. Falls sie von einem Menschen ausgeführt wird, ist er Teil einer Organisation, die wie ein Computer funktioniert. Er darf die Ausführung nicht verweigern.

Eine Anweisung ist keine Vorschrift und keine Regel.


 
[ wp ] [ 29. 6.26 ]