Als Zahlungsmittel bezeichne ich tautologischerweise die Mittel, die ich zum Bezahlen benutzen kann, im Normalfall also Geld oder Giralgeld bei Banküberweisungen oder Kreditkarten.
Es gibt gesetzliche Zahlungsmittel, die ein Kreditor annehmen muss, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Wechsel und der Scheck wird ähnlich einem gesetzlichen Zahlungsmittel verwendet, er muss als Dokument übergeben werden, wenn er eingelöst werden will.
Im Kontext von gesetzliches Zahlungsmittel - in England 1833 - stritten Ökonomen darüber, ob Banknoten Geld oder Wechsel seien, weil sie keinen Geldbegriff hatten. In diesen Diskussionen werden Wechsel und Scheck nicht unterschieden. - D. Ricardo war Vertreter der Golddeckung, die von Bankleuten als unnätig bezeichnet wurde, weil Wechsel auch nicht mit Gold gedeckt sind.
In Geldgeschichten werden verschiedenste Dokumente über Schuldverhältnisse als Vorläufer von Geld bezeichnet. Sie werden wahllos als Schuldschein, Wechsel oder Scheck bezeichnet und als Kreditmittel aufgefasst.
Wenn von Geld-Funktionen die Rede ist, wird Zahlungsmittel - neben Wertaufbewahrungsmittel und anderem - als eine Funktion des Geldes bezeichnet.
Im Umfeld der Saldenmechanik wird zwischen Zahlungsmittel und Geld-Vermögen unterschieden (wobei mir noch unklar ist, wie).