Als Spital (auch Krankenhaus, Klinik) bezeichne ich eine Institution, in welcher durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder körperlichen Schäden diagnostiziert und behandelt werden, und die die dazu nötige Infrastruktur zur Verfügung stellt, also unter anderem Operationssäle und Bettenhäuser, in welchen die zu versorgenden Personen ge- und verpflegt werden können.
Als Ursprung sehe ich das mittelalterliche Hospital. Im 18. Jahrhundert kamen die ersten eigentlichen Krankenhäuser auf. 1710 wurde beispielsweise die Charité als Pestkrankenhaus gegründet.
Nach dem 2. Weltkrieg setzte in den kapitalistisch entwickelten Ländern eine ökonomische Durchdringung oder eine Industriealisierung des Krankenhauswesens ein, in welcher Spitäler als Dienstleister gesehen werden, die von den Versicherungen ihrer Patienten bezahlt werden.
Das Spital erscheint als Differenz zwischen Spital und Hospital, indem das Hospital eine gemeinschaftliche Funktion erfüllt, die im Spital durch staatlich subventionierte Versicherungen (sog. Krankenkassen) vergesellschaftet wird.
Das Spital erscheint als Unternehmen, das Gewinn erwirtschaftet, obwohl der Gewinn nicht von den Kunden des Unternehmens, sondern durch Subvention finanziert wird.
In entwickelten Staaten wird das Krankheitswesen via Krankenversicherungsgesetze (Obama-care) geregelt. In der Schweiz beispielsweise:
Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 21. Dezember 2007 wurden die Kantone verpflichtet, ihre gesetzlichen Vorgaben für die Spitalplanung und die Spitalfinanzierung zu überarbeiten. So verlangt das neue KVG unter anderem, die freie Spitalwahl für grundversicherte Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, ein Finanzierungssystem mit leistungsbezogenen Pauschalen für alle Listenspitäler einzuführen und die Spitalplanung auf den Versorgungsbedarf für Zusatzversicherte auszudehnen.
Spitalpolitik im Bezirks Affoltern
.. um bei Fehlen wirksamer Medikamente eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern.
Vom Altertum bis in die Gegenwart existierten verschiedene Formen der Isolierung (Isolation, Quarantäne, „Aussetzung“, Absonderung, Sequestrierung, Hospitalisierung, Internierung, Asylierung, Verbannung, Ausgrenzung) von Aussätzigen, d. h. von als ansteckend geltenden Erkrankten (bis in die Gegenwart auch von Geheilten[1]:S. 45 f.). Der Entwicklung von Leprosorien (genannt auch „Gutleuthäuser“[2]) ging oftmals das sogenannte Feldsiechentum voraus, bei dem die an Aussatz (im Mittelalter auch Feldkrankheit genannt) Erkrankten (genannt auch Gutleut) lediglich „ausgesetzt“ und im Gegensatz zur geschlossenen, etwa in einem domus leprosorum stattfindenden, Aussätzigenpflege allenfalls eine Einzelversorgung erhielten. https://de.wikipedia.org/wiki/Leprosorium
Eine möglicherweise schon im alten Mesopotamien praktizierte Absonderung von Kranken findet sich biblisch belegt im frühen Judentum[4][5] (und später auch im Talmud). Die alttestamentlichen Reinheitsgesetze im Buch Levitikus (3. Buch Mose) beschreiben, wie sich der vom Priester als unrein Erklärte gottgewollt zu verhalten hat (Lev 13,45–46 EU): „Der Aussätzige […] soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungekämmt lassen; er soll den Bart verhüllen und ausrufen: Unrein! Unrein! […] Er soll abgesondert wohnen, außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten.“ Der daraus resultierende Glaube an die Schuldhaftigkeit der Erkrankten spielte in den christlichen Ländern in späterer Zeit eine Rolle bei bestimmten Maßnahmen.[6] „Aussatz“ ist hier eine Übersetzung von hebräisch Ṣaarʿat, was kaum die Lepra, sondern eher weniger gravierende Hauterkrankungen bezeichnete. Die vermutlich falsche lateinische Übersetzung lepra stammt aus der Vulgata des Hieronymus (Kirchenvater). In der Antike, etwa bei den Hippokratikern ist mit „Lepra“ (von griechisch lépra „Schuppe“) eher ein schuppender Ausschlag wie bei Schuppenflechte oder anderen schuppenden Dermatosen gemeint.
Hospital bzw. Spital (seit dem 4. Jahrhundert als lateinisch hospitale von lateinisch hospitalis ‚gastfreundlich, zum Gastwirt gehörend‘, dies abgeleitet von hospes ‚Gastfreund, Gastwirt; Gast‘) ist eine Bezeichnung für Pflegeheime und Altenheime. Ursprünglich bezeichnete „Spital“ (Plural „Spitäler“) seit dem 4. Jahrhundert die meist christlich geführten Pilgerherbergen und Armenhäuser, seit Ende des 18. Jahrhunderts auch als Ort der Krankenbehandlung im Sinne von Krankenhaus.[3] Daneben kommen in ähnlicher Sinngebung Begriffe wie Seelhaus, Bruderhaus, Nosocomium und Nosokomium, Prestenhaus, Siechenhaus, Sondersiechenhaus, Leprosenhaus, Pesthaus oder Blatternhaus vor. In einigen Gegenden Deutschlands und fallweise in Österreich wird noch heute Hospital, in Österreich aber bevorzugt und in der Schweiz fast ausschließlich Spital als Synonym für Krankenhaus verwendet. https://de.wikipedia.org/wiki/Hospital