Als Souverän bezeichne ich die Hoheit über einen politischen Haushalt.
Die naive Vorstellung eines Souveräns wird gespeist durch den Pateriarchen der seinem Oikos oder seiner Familia vorsteht und dort - im Privaten - das ausschliessliche Sagen hat, weil es im Kontext dieser Vorstellungen gar keinen nicht privaten Haushalt gibt. Die Vorstellung eines Souveräns widerspiegelt die diffuse Stellung eines absoluten Monarchen (der Sonnenkönig wird oft so gezeichnet), der einem öffentlichen Haushalt vorsteht. In der Republiken übernimmt das Volk die Befugnis des Monarchen.
Die Vertragstheorie befasst sich mit der Legitimität von souveränen Entscheidungen, die an Verfahren, nicht an Menschen gebunden sind.
Inversion:
"Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet" (Carl Schmitt).
siehe Vertrag, Staatsvertrag, Verfassung
Systematisch entwickelte der Aufklärer J. Rousseau in seiner staatstheoretischen Schrift Contrat social (Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes) 1762 die Idee einer nicht delegierbaren Volkssouveränität.
"Souverän ist, wer eigene Gefahren in Risiken verwandeln kann, an denen andere sich zu beteiligen bereit sind. Das Ergebnis nennt man ein Netzwerk. Diese Souveränität kann man mit jeder Schuld belasten. Aber wehe, wenn die Risikokalküle aller anderen nicht mehr aufgehen." (https://catjects.files.wordpress.com/2013/03/vogl_rezension.pdf)