Von Schriftstücken - anstelle von Texten - ist konventionell die Rede, wenn Dokumente wie Urkunden gemeint sind, die nicht alle Bedingungen erfüllen, um Urkunden zu sein. Ich verwende den Ausdruck anders. |
Als Schriftstück bezeichne ich ein Artefakt, das Text trägt und keine andere gegenständliche Funktion hat, als der Text zu tragen.
Dieses "keine andere Funktion haben" zeigt sich später kommerziell beispielsweise in den Halbfabirikatwaren Briefpapier für Dokumente und im Post-it für Notizen.
Schriftstücke im engeren Sinne sind Originale. Ein Manuskript ist ein Schriftstück, das gedruckte Buch dagegen nicht. Ein Autokennzeichen dagegen kann ich als eine Art Ausweis sehen, wodurch es zum Schriftstück wird.
Ich schreibe - etwa zu Werbezwecken - auch auf Golfkappen oder T-Shirts, die dadurch aber keine Schriftstücke werden.
Der typische Fall eines Schriftstückes ist - solange mit Graphit und Tinte geschrieben wird - ein Dokument, das aus beschriebenem Papier besteht. Es kann auf verschiedene Weisen kopiert werden.
Mit Schriftstück und Text verweise ich lediglich darauf, dass, aber nicht was geschrieben wurde. Bestimmte Schriftstücke sind Pergamentrollen, behauene Steine, Zettel, Blechtafeln. Mit der Benennung der äusseren Form der Schriftstücke ist oft bereits eine Einschränkung bezüglich der Inhalte verbunden.
"Schriftstück" fungiert dabei als die allgemeinste Kategorie:
Schriftstück
NotizenDokumente BriefeBerichtUrkunden VerträgeSchuldscheineProtokolle Wechsel |
Hinweis:
|
Banknoten sind keine Schriftstücke.