real estate        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Literatur ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]

Als "real estate" bezeichne ich - anders als in der gegenwärtigen Werbesprache von Immobilienhändlern - den Zustand, in welchem Grundeigentum in eine Zeit zurückprojiziert wird, in welcher es kein Grundeigentum gab.
Die naive Vorstellung besteht darin, dass das ganze Land dem König gehöre (r"eal estate" als "königliches Land), welcher es so Ausleihe, dass es vererbar und verkaufbar sei, wobei eben nicht der Grund, sondern nur die verliehenen Rechte weitergegeben und gehandelt werden könne.

Hintergrund dieser Projektion ist, dass im Feudalismus Grundeigentum weder Recht noch Zurechnung kennt, sondern nur in Form von feudalen Verhältnissen der Nutzung erscheint. Wenn jemand das Recht bekommt, Grundrente einzutreiben, bekommt er das Recht von einem "impliziten Eigentümer", der sich nicht als Eigentümer sieht, sondern eher als die Institution, die durch ihren Adel von Gottes Gnaden die Grundrenten - vernünftig etwa an verdiente Vasallen - zuteilt. Dabei geht es nicht um Eigentum am Boden, sondern um die materielle Berechtigung Renten einzutreiben. Kein feudaler Fürst hat Land je gekauft.

"real estate" verweist in vielen englischen Sprachgebieten immer noch darauf, dass Grund eigentlich kein privates Eigentum sein kann.

Durch Schuldverschreibungen werden dann seit dem 16. Jahrhundert Besitzverhältnisse - vorab Bergbauregal - durch "Handel" von Fürsten übertragen, wodurch eine Art Eigentum entsteht, die nicht mehr den Leihen der Fürsten unterliegen und die nationalstaatlich - durch Grundbücher - beamtet werden kann. Zunächst sind es frühe Kapitalisten wie die Fugger, die sich Ländereien als Eigentum überschreiben lassen. In dieser Zeit werden auch die ersten Kataster erstellt.


 
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