Homonym spreche ich von einem Raubtier, obwohl es sich kein fredes Eigentum aneignet, und auch keine Gewalt anwendet.
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Als Raub(en) bezeichne ich die Aneignung von fremden Eigentum durch Gewalt oder Gewaltandrohung gegen den Willen des Eigentümers. Eine spezielle Variante ist die Erpressung und die Schutzgelderpressung. Wenn keine Gewalt im Spiel ist, spreche ich von Diebstahl.
Die Rerson, die den Raub begeht, heisst Räuber, die geraubte Sache Raubgut.
Raub setzt Eigentum voraus. Der Raub der schönen Helena beruht auf einer delikaten Metapher.
Zu fremdem Eigentum kann ich auch druch Tauschen, Täuschen (Versprechen), Betteln oder Finden kommen.
Ein spezieller Fall von Raub ist
============== Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.“ Ebenfalls als Raub wird ein Diebstahl behandelt, wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird und Nötigungshandlungen begeht, um die gestohlene Sache zu behalten. ========= Als Vermögensdelikte bezeichnet man in Kriminologie und Strafrechtsvergleichung Delikte, die sich gegen das Vermögen richten. ====