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Als Gens bezeichne ich - in Anlehnung an F. Engels - Gemeinschaften, die sich aus der Punaluafamilie entwickeln, und dann Stämme begründen, deren Gens sie sind.

Die Blutsverwandtschaftsfamilie - eine Rekonstruktion in der Logik der Familieentwicklung - kennt noch keine Einschränkungen des Inzests. Zuerst werden Eltern-Kinder-Beziehungen verboten, dann aber auch Geschwister-Beziehungen. In der Blutsverwandtschaftsfamilie sind alle Kinder die Kinder aller und Geschwister.

In der Punaluafamilie differenziert sich ein Verwandtschaftssystem, das Gens der Mutterlinie. Die Kinder der Töchter bleibem im Gens der Mutter, die Kinder der Söhne dagegen kommen ins Gens derer Müttern.

Innerhalb des Gens darf nicht geheiratet werden, weil Blutsverwandschaft besteht.

Das Erbe blieb im Gens, d.h. Kinder konnten nicht vom Vater erben

Bachofen spricht von Mutterrecht, aber natürlich ist gar kein Recht vorhanden. Die Verbote sind rituell/traditionell. Wer Mutter ist, ist immer sichtbar.

Die Familie ist unter der Gentilverfassung nie eine Organisationseinheit gewesen und konnte es nicht sein, weil Mann und Frau notwendig zu zwei verschiednen Gentes gehörten. Die Gens ging ganz ein in die Phratrie, die Phratrie in den Stamm; die Familie ging auf halb in die Gens des Mannes und halb in die der Frau. Auch der Staat erkennt im öffentlichen Recht keine Familie an; sie existiert bis heute nur für das Privatrecht. Und dennoch geht unsre ganze bisherige Geschichtsschreibung von der, namentlich im achtzehnten Jahrhundert unantastbar gewordnen, absurden Voraussetzung aus, die monogame Einzelfamilie, die kaum älter ist als die Zivilisation, sei der Kristallkern, um den sich Gesellschaft und Staat allmählich angesetzt habe.


Ursprünglich waren die römischen gentes in Familien gegliederte Siedlungsverbände
Im Römischen Reich wurde das Wort gens (Plural gentes) ursprünglich als Bezeichnung für eine Sippe oder Gruppe von Familien benutzt, die im Glauben an einen gemeinsamen männlichen Ahnen dessen Namen, das nomen gentile trugen. Gemäß römischer Namenskonvention der Zeit zwischen 200 v. Chr. und 100 n. Chr. war der Name der gens der zweite Teil des dreiteiligen Namens eines Mannes. So gehörte etwa Gaius Iulius Caesar zur gens Iulia, Marcus Licinius Crassus zur gens Licinia. Später bezeichnete gens im weiteren Sinne auch einen Volksstamm oder ein Volk, deren gemeinsame Abstammung angenommen wurde; daher wurde gens Bestandteil des Begriffs ius gentium, des Völkerrechts.


 
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