Aneignung ist ein ung-Wort. Ich bezeichne damit eine Hypostasierung des Aneignens. Das Aneignen rechne ich einem Subjekt zu. Ich eigne mir an, wodurch ich eigentlich (eigen und eigenartig) werde. Als Aneignung im engeren Sinne bezeichne ich in einer Anlehnung an die Kulturhistorische Schule das Ergebnis meiner Tätigkeit, durch die ich meine Umwelt in der Form gestalte, dass ich mich darin erkennen kann. Der psychologische Aneignungsbegriff der kulturhistorischen Schule fokussiert die Gestaltung der gesellschaftlich-historischen Lebensbedingungen. Prototypisch etwa eigene ich mir eine als gesellschaftliche Leistung verstandene Sprache an, und kann dann durch meine eigenen sprachlichen Beiträge den kulturhistorischen Prozess unterstützen. Als Aneignung wird dabei meine Fähigkeit gesehen, Worte sinnvoll zu sagen oder zu schreiben, die gesellschaftlich entwickelt wurden. Die Aneignung wird dabei vor allem auch als Aneignung eines begrifflichen Verständnisses der Verhältnisse verstanden. Aneignung ist Konsumption, wobei ich zwei Fälle unterscheide:
Die Aneignung ist eine späte Metapher: Ich eigne mir "Natur" an, wenn ich herstelle: das Material (Naturstoff) und dann gehört der Gegenstand mir (zwei Aneignungen, die kompliziert zusammenhängen). Danach beobachte ich mit diesen Kategorien, was mir körperlich passiert. Dabei erscheint das, was noch nicht mein Körper ist als unorganischer Leib. |
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Als naturwüchsig ursprünglichste Aneignung bezeichne ich die Autopoiese, in welcher ich mich selbst - wenn ich von ewig lebendenen Seelen und Keimzellen und allen vorausgesetzten Unterscheidungen absehe - zunächst hervorbringe, indem ich "Welt" aneigne und auf diese Weise von mir getrennte Umwelt aufnehme und so verarbeite, dass es mein eigen Körper wird.
Entwicklungspsychologisch gesehen mag ich anfänglich lange Zeit kein - eigenes - Bewusstsein für Aneignung, Material oder Umwelt haben und biologisch gesehen kann ich wohl auch lange nicht von einem - eigenen - Körper sprechen. Aber darin sehe ich keinen Grund meine subjektive Aneignung nicht als Autopoiese zu begreifen, in welcher ich mich so entwickle, dass ich mich schliesslich von meiner Um-Welt unterscheiden und diese aneignen kann.
In einer noch naturwüchsigen Vorstellung, die in der Robinsonade gut beschrieben ist, eigne ich mir das Wasser an, das ich aus einem Bach trinke, oder die Beeren, die ich im Wald finde. Ich eigne mir das Werkzeug an, das ich herstelle und die Früchte des Bodens, den ich bearbeite. Ich eigne mir das Tier an, das ich erlege oder zähme. Diese Aneignungen verdoppeln sich in einer Aneignung von Fähigkeiten bis hin zur Sprache, in welcher ich die Aneignung reflektiere.
Ich erlebe mich als Subjekt dieser Aneignung, durch die ich Subjekt erst werde. In jeder Tätigkeit folge ich einem Plan, dem ich als Subjekt dann unterworfen bin. So sehe ich mich auch als Subjekt meiner - eigenen - Sprache, in welcher ich nur sagen kann, was ich sagen kann. Dass ich sprechen kann, ist zunächst Ergebnis einer Aneignung wie dass ich schwimmen oder Werkzeuge herstellen kann. Dass ich über mich und über meine Aneignungen sprechen kann, macht für mich möglich, mich als Subjekt zu beobachten und zu erkennen.
Als Subjekt sehe ich meine Aneignung als subjektive Leistung. In einer Aussensicht kann ich beobachten, wie ich in der Aneignung auf eine Umwelt reagiere, aber meine eigene Umwelt erzeuge ich erst durch meine eigene Aneignung. Diese Geschichte wird oft auch in Form von Konstruktivismen erzählt. Mir geht es aber nicht darum, ob und inwiefern es eine Wirklichkeit wirklich gibt, sondern darum wie ich beobachte und wie ich mein Beobachten beobachte. Einer verbreiteten Ansicht zufolge könnte ich unterstellen, dass es Systeme - jenseits meiner Aneignung - gibt. Ich könnte davon ausgehen, dass es eine Gesellschaft oder eine Sprache gibt und dass diese Gesellschaft vorgibt, was ich anzueigenen habe. Dabei würde ich meine eigene Tätigkeit aufheben. Genau das mache ich, wo ich Eigentum aneigne, worauf ich unten zurückkomme.
Ich will nochmals zu meiner Robinsonade zurückkehren. Robinson lebt - bis zur kritischen Wende - alleine. Die Aneignungen, die ich bisher erläutert habe, kann ich um eine ganz bestimmte Art der Aneignung erweitern, sobald andere Menschen ins Spiel kommen. Als Vorbild dienen mir sozusagen Tiere, die nicht andere Tiere jagen, sondern anderen Tieren deren Beute abjagen. Ich kann mir die Früchte der Arbeit von anderen Menschen aneignen. Dagegen mag die Moral oder irgendwelche Menschenrechte sprechen, aber unter dem Gesichtspunkt der Aneignung spielt Moral keine Rolle. Vielmehr scheint die naturwüchsige Aneignung gar nicht als Enteignung, weil die Natur, deren Material ich aneigne, gar keine Ansprüche äussert. Auch Tiere, die ich mir aneigne, sprechen nicht zu mir, auch wenn ich mit hinreichender Empathie erkennen könnte, dass Tiere unter meiner Aneignung leiden können. Andere Menschen dagegen erkenne ich gerade daran, dass sie so handeln wie ich. Die Robinsongeschichte ist zu Ende, wo andere Menschen und deren Aneignungen ins Spiel kommen und damit meine Aneignungen betreffen.
Ich unterscheide Aneignungen, die die Autopoiese von anderen einschränkend betreffen. Wasser im Bach gibt es vielleicht genug, dass andere unabhängig davon, ob ich davon trinke, auch davon trinken können. Wenn ich aber etwas Gegenständliches erarbeitet habe, ist diese Sache individuell. Die Früchte des von mir bearbeiteten Boden eigne ich oder eben ein anderer an. Und die Früchte der Arbeit von andern sind für mich - jenseits von Moral - Früchte, die ich aneignen kann - wenn ich denn kann. Auf dieser Stufe der Aneignung wird diese auch potentielle Enteignung.
Zur Aneignung von Fähigkeiten schreibt H. Braverman eine interessante Beobachtung. Handwerker in den USA der 1920-er Jahre können sich ihr Können schrittweise aneignen, indem sie zu jeweils entwickelteren Tätigkeit zugelassen werden, nachdem sie zuerst eine gewisse Zeit auf einem tieferen, schon beherrschten Niveau gearbeitet haben. In diesem Fall wird die Aneignung von Fähigkeiten beschränkt, obwohl diese Fähigkeiten keine unmittelbare Enteignung darstellen - was H. Braverman als Zerstückelung des Arbeiters infolge des Babbage-Prinzips relativiert.
Enteignung impliziert eine vorangegangene Aneignung. Wenn ich ein Werkzeug herstelle, kann es mir deshalb weggenommen werden, weil ich es zunächst durch meine Herstellungstätigkeit angeeignet habe. Wenn mir ein Werkzeug weggenommen wird, wenn ich enteignet werde, erscheint mir die Sache als zunächst naturwüchsiges Eigentum, als etwas, was ich angeeignet, aber dann nich mehr habe. Als Eigentum bezeichne ich in diesem naturwüchsigen Sinn, was mir weggenommen werden kann, ohne dass meine Autopoiese unmittelbar betroffen ist, wie das etwa bei einem allfälligen Handel mit meinen Organen der Fall wäre. Eigentum hab ich in diesem naturwüchsigen Sinn ausschliesslich in meiner gegenständlichen Um-Welt.
Eigentum wird im naturwüchsigen Naturrecht oft mit Kategorien der Aneignung entwickelt. Ich beobachte dagegen die Aneignung in einer Differenz zum Eigentum. So wie die Anatomie des Menschen ein Schlüssel zur Anatomie des Affen liefert, liefert Eigentum die Kategorien der Aneignung. Die Andeutung auf das Entwickelte kann ich im Unentwickelten nur sehen, wenn ich das Höhere schon kenne. Dann rekonstruiere ich nicht die Aneignung als Vorstufen des Eigentums, sondern die Beobachtung der Aneignung durch die entsprechenden Unterscheidungen.
Ich kann den Boden, den ich bearbeite, einzäunen. Dafür mag es verschiedene Gründe geben. Ich kann beispielsweise mit dem Zaun zu erreichen versuchen, dass sich nicht andere die Früchte meiner Arbeit aneignen. Ein entsprechender Zaun kann bestimmte Tiere davon abhalten, ein Zaun kann auch andere Menschen davon abhalten. Der Zaun kann andere Menschen auch davon abhalten, den eingezäunten Boden für eigene Früchte zu bearbeiten oder eigene gezähmte Tiere dort weiden zu lassen. Der Zaun kann in diesem Sinne einen Anspruch auf den Boden markieren, der nicht einer vorangegangenen Tätigkeit folgt - wenn ich vom "performativen" Einzäunen absehe.
Das Besetzen durch besitzen im Sinne von draufsitzen, ist eine naturwüchsige Argumentation. Wenn ich ein Haus baue, eigne ich mir neben dem Haus auch den Boden an, auf welchem das Haus schliesslich steht. Wer mir das Haus streitig macht, nimmt mir zwangsläufig auch den Boden, auf dem es steht. Das Haus auf dem Boden gehört mir, weil ich es herstellt habe, aber der Boden unter dem Haus wird dadurch nicht mein Eigentum. Boden kann nicht tätig angeeignet werden.
Im Eigentum ist die hier gemeinte Aneignung aufgehoben. Mit Eigentum bezeichne ich nicht eine Aneignung, sondern eine Enteignung. Wenn ich Boden aneigne, indem ich ihn bebaue, erzeuge ich noch kein Rechtsverhältnis. Erst wenn ich den Boden in irgendeinem Sinn vermiete, mache ich ihn zu meinem Eigentum. Der historisch typische Fall ist der real estate des Adels mit dem Lehen und der materiell wichtige Falle ist das Bebauenlassen durch andere Menschen. Im ersten Fall wird Rente "angeeignet", im zweiten Fall Arbeitskraft. Beides ist Enteignung - die aber im verfassten Recht als eigentliche Aneignung von vermeintlich herrenloser Sache bezeichnet wird.
siehe auch Einverleibung