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Montesquieu: Vom Geist der Gesetze, Genf 1748

„Oder von der Beziehung, welche die Gesetze zur Verfassung einer jeden Regierung, zu den Sitten, zum Klima, der Religion, dem Handel usw. aufweisen müssen, ...

Führt das Konzept des Grundgesetzes ein.

Inhalt

1.1 Erster Teil: Regierungslehre

"Republikanisch ist diejenige Regierung bei der das Volk als Körperschaft (Demokratie) beziehungsweise nur ein Teil des Volkes (Aristokratie) die souveräne Macht besitzt. Monarchie ist diejenige Regierung, bei der ein einzelner Mann regiert, jedoch nach festliegenden und verkündeten Gesetzen, wohingegen bei der despotischen Regierung ein einzelner Mann ohne Regel und Gesetz alles nach seinem Willen und Eigensinn abrichtet."

1.2 Zweiter Teil: Gewaltenteilung

"Ein Staat kann so aufgebaut werden, dass niemand gezwungen ist, etwas zu tun, wozu er nach dem Gesetz nicht verpflichtet ist, und niemand gezwungen ist, etwas zu unterlassen, was das Gesetz gestattet."

"Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden getrennt ist. Ist sie mit der gesetzgebenden Gewalt verbunden, so wäre die Macht über Leben und Freiheit der Bürger willkürlich, weil der Richter Gesetzgeber wäre. Wäre sie mit der vollziehenden Gewalt verknüpft, so würde der Richter die Macht eines Unterdrückers haben."

Seine Gewaltenteilungslehre entwirft er am Beispiel der englischen Verfassung. (die es im Prinzip bereits gibt!)

1.3 Dritter Teil: Ursachen der Gesetze

Ursachen der Gesetze sind beispielsweise klimatische Verhältnisse [ ich nehme an, er spricht von Begründungen und Bedingungen als Ursachen ]


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[ wp ] [ 12. 6.26 ]