Als Gewaltenteilung bezeichne ich ein Organisationsprinzip eines Staats. Sie bedeutet, dass staatliche "Gewalt" auf verschiedene Institutionen verteilt ist, wobei eine Person nicht verschiedenen Institutionen angehören darf. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden.
Die Gewaltenteilung ist Teil der - verfassten - Rechtsform. Sie wird in das Grundgesetz geschrieben.
Die Idee der Gewaltenteilung gab es bereits in der Antike, etwa bei Aristoteles. Das moderne Konzept der Gewaltenteilung wurde jedoch vor allem von J. Locke und Montesquieu im 17. und 18. Jahrhundert entwickelt. Dabei werden die Staatsgewalten in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung/Verwaltung) und Judikative (Gerichte) aufgeteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Sie wurde erstmals im späten 18. Jahrhundert in Verfassungen umgesetzt, besonders in den Vereinigte Staaten mit der Verfassung von 1787.
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Montesquieu hat England als Beispiel erwähnt
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