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Rechtsform, Staatsform und Regierungsform werden umgangssprachlich diffus synonym verwendet. Die Staatsform ist eine Rechtsform auf einen Staat statt auf eine Organisation bezogen.
Regierungsform steht in der Politikwissenschaft für:
Regierungssystem, die formale Funktionsweise der Regierung (vor allem in der jüngeren, angelsächsisch orientierten politikwissenschaftlichen Literatur)
Herrschaftsform, die Art und Weise der Herrschaftsausübung (insbesondere in der älteren staatsphilosophischen Literatur) bzw. damit zusammenhängend
Regime, d. h. ein Ordnungssystem
seltener auch für Staatsform
Regierung
Regie-, Verwaltungskosten.
siehe auch , Staatsform
Herrschaftsform (Aristoteles)
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Als "Staatsformen" unterscheide ich - einem aktuellen Commonsense folgend - Republik, Monarchie und Diktatur, wobei zusätzliche Charakterisierungen wie z. B. Bundesrepublik, Erbmonarchie, Militärdiktatur oder Islamische Republik üblich sind.
Im wesentlichen wird damit die Form der Macht im Staat bezeichnet, die adäquatere Bezeichnung ist also Herrschaftsform (mehr siehe dort)
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Staatsform
Regierungsform
Rechtsform
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