Anfangs-Gründe Aller Mathematischen Wissenschafften, 1710
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Quelle: Wikipedia |
Christian Wolff (1679-1754) war Universalgelehrter und Aufklärer zwischen Leibniz und I. Kant. Er war Vertreter des Naturrechts und gilt als Begründer der Begriffsjurisprudenz. Er prägte Begriffe wie Bewusstsein, Bedeutung, Aufmerksamkeit oder "an sich". Ich sehe in ihm einen Wegbereiter der Psychologie als methodische Lehre, wobei er in seinem Werk "psychologia empirica" die Introspektion bezeichnete und von einer "rationalen Psychologie" unterschieden hat.
C. Wolff unterscheidet drei Arten der Erkenntnis:
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".. möglichen Philosophie der Handwerke, auch wenn sie bislang vernachlässigt wird. […] So ist die Technologie die Wissenschaft von den Handwerken und von den Handwerkserzeugnissen" (Philosophia Rationalis sive Logica. Frankfurt/ Leipzig, 1740, S. 33).