Der Ausdruck "Zivilgesellschaft" wurde von Adam Ferguson als "civil society" eingeführt und von G. Hegel in seiner Rechtsphilosophie mit "bürgerlicher Gesellschaft" übersetzt.
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Umgangssprachlich wird der Begriff "Zivilgesellschaft" für nicht staatliche Machtstrukturen inner halb des Staates verwendet, wie sie beispielsweise Nichtregierungsorganisationen (NGO) oder Non-Profit-Organisationen (NPO) im Dritten Sektor bilden, also für Politik, die quasi in Zivil also neben der staatlichen Politik, die durch Regierungen, also von Behörden betrieben wird.
Zivilgesellschaft hat deshalb zwei Konnotationen, die spezifisch gegen den Staat gerichtet sind:
Begriffsgeschichtlich oder historisch wird die Zivilgesellschaft in der Antike angesiedelt, in welcher die privaten Oikos in einer zivilen Politik organisiert wurden. Dabei bezeichnete "zivil" die jeweils etablierte Ordnung, insbesondere auch, wo die demokratische Legitimation fehlte. Bei Aristoteles ist die Demokratie ein schlechte Staatsform, weil jeder Unbedarfte etwas zu sagen hat.
Alexis de Tocqueville brachte den Begriff durch seine Untersuchung der Demokratie in den USA (1835) in die Neuzeit. Er sieht in Anlehnung an Aristoteles die „Assoziative Demokratie“ als Schutz vor der „Diktatur der Mehrheit“.
Bei A. Gramsci wird die Zivilgesellschaft zu einem hegemonialen Konzept, das den Staat stützen oder untergraben kann. Die sozialistische Revolution ist daran gescheitert, dass sie keine Zivilgesellschaft, die den Alltagsverstand und die öffentliche Meinung beeinflusst, aufbauen konnte oder es gar nicht bewusst versucht hat.
Diese Zivilgesellschaft hat vor allem eigene Institutionen (im Sinne von NGO/NPO) und eigene Medien, die nicht der staatlichen Kontrolle unterliegen, resp. "zivil nicht gehorsam" sind.