Als Schlussfolgerung, oder Inferenz oder Konklusion oder Implikation bezeichne ich in der Logik folgenden Sachverhalt:
Ein sprachliches Gebilde, das aus einer Reihe von wahrheitsfähigen Aussagen einerseits, den Prämissen, und einer weiteren Aussage andererseits, der Konklusion, besteht, was ich auch als Argument bezeichne.
Siehe Implikation