Sachrecht
materielles Recht
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Sache ist auch ein Rechtsbegriff, was oft zu Verwechslungen führt.

Als materielles Recht (auch sachliches Recht, substanzielles Recht) bezeichne ich die Rechtsnormen, die Inhalt, Entstehung, Veränderung, Übertragung und das Erlöschen von Rechten regeln. Das Gegenstück zum materiellen Recht ist das formelle Recht.


 
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