Als Regierung bezeichne ich die Repräsentation der Macht innerhalb eines Staates, im engeren Sinne ist das die Exekutive (ausführende Gewalt), im weiteren Sinne auch die Organe der Exekutive.
Die Machtbefugnisse einer Regierung repräsentieren die Machtverhältnisse und ändern sich mit diesen. Sie werden typischerweise (in eigentlichen Staaten) in Verfassungen abgebildet und umfassen militärische und polizeiliche Durchsetzungsrechte als legalisierte (Gewalt) und ein Interpretationsrecht in Bezug auf gesetzgeberische Massnahmen, wie Ausformulierung von Gesetzen und Verordnungen.
siehe auch Rregierungsform, Staatsform
Abhängig von Ausgestaltung der Regierung (Gewaltenteilung) erscheinen neben der Exekutive auch andere Instanzen als Teile der Regierung.
Quasietymologisch kommt Regierung von Regie. Unter diesem Gesichtspunkt leitet oder führt die Regierung den öffentlichen Haushalt und in einer pateriarchalischen Interpretation auch das Volk, das in diesem Haushalt lebt. Idealtypisch ist diese Regierung ein oder der "Führer".
Im französisch/englischen Ausdruck "gouvernement" steckt quasietymologisch der Gubernator, der seinen Ursprung im griechischen Kybernetes hat, was so viel wie Steuermann bedeutet. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Regierung ein Stellglied im kybernetischen System, das idealerweise einer Selbstorganisation folgt.
Anmerkungen:
Den differenziellen Prozess zur Regierung erläutere ich unter Regie.
Als Regime bezeichne ich eine Regierung, die ich diskretidieren will.
Die Abwesenheit einer Regierung bezeichne ich als Anarchie.