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Als Pacht bezeichne ich - in Anlehnung an das Obligationenrecht der Schweiz - ein Vertragsverhältnis ähnlich der Miete, also das ereinbarte Überlassen einer Sache zur Nutzung und zum Gebrauch gegen Bezahlung (normalerweise Geld), wobei im Wesentlichen folgende Unterschiede bestehen:

Und interessant ist die Pacht als Ursprung eines Kapitalverhältnisses:
Der Adel


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