Als Pacht bezeichne ich - in Anlehnung an das Obligationenrecht der Schweiz - ein Vertragsverhältnis ähnlich der Miete, also das ereinbarte Überlassen einer Sache zur Nutzung und zum Gebrauch gegen Bezahlung (normalerweise Geld), wobei im Wesentlichen folgende Unterschiede bestehen:
Typische Beispiele sind eingerichtete Gaststätten und landwirtschaftliche Betriebe.
Ein Fussballplatz dagegen fällt unter die Miete, weil das Geld mit dem gebotenen Fussballspiel verdient wird und nicht mit dem Platz selbst. Juristisch entscheidend ist, ob direkt aus der Sache ein Nutzen gezogen werden kann, oder ob sie lediglich als Mittel dazu dienen kann.
Quasietymologisch kommt Pacht vom deutschen pfaht für Abgabe und dieses vom lateinisch pacta für Vertrag.
Und interessant ist die Pacht als Ursprung eines Kapitalverhältnisses:
Der Adel