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Als Lizenz .... Urheberrecht .... Patent .... Commons ....
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Allgemein ist eine Lizenz (v. lat. licet, „es ist erlaubt“; PPA: licens, „frei“) eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind.
Eine sehr große Rolle spielen Lizenzverträge in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) unter definierten Bedingungen einzuräumen.
Gegenstand einer Lizenz können auch staatlich erteilte Sonderrechte sein, zum Beispiel die Spielerlaubnis für Musiker in der DDR oder die UMTS-Mobilfunkrechte. Der Begriff findet auch im allgemeinen Sprachgebrauch häufige Verwendung. So z. B. bei der „Lizenz zum Töten“ des fiktiven Agenten James Bond.
Das zugehörige Verb lautet lizenzieren und hat die Bedeutung „eine Lizenz erteilen“. Umgangssprachlich spricht man aber auch von lizenzieren, wenn man eine Lizenz beantragt oder erwirbt, beispielsweise in der Wendung „eine Software lizenzieren“ (gemeint ist: „sich eine Software lizenzieren lassen“).