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Bundesvertrag .... Helvetische Republik ... 1815 ... |
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Der Bundesvertrag bestand aus 15 Artikeln. Er sicherte die gleichberechtigte Freiheit der Kantone, Bürgerrechte wurden nur im sogenannten Untertanenverbot erwähnt. Die im Vergleich zur Mediationsakte stark geschwächte Bundesgewalt lag bei der Tagsatzung, die sich abwechselnd in den Vororten Zürich, Bern und Luzern zusammenfand. Einzige Kompetenz des Bundes lag in der gemeinsamen Sicherheitspolitik (Armee). Es gab auch keinen Schweizer Landammann mehr. Gebietskonflikte zwischen den Kantonen sollten durch ein Schiedsgericht des Wiener Kongresses gelöst werden. Ein offener und ungelöster Streitpunkt war die Sonderbundsfrage. Diese führte 1847 zum Sonderbundskrieg und schliesslich 1848 zur Ersetzung des Bundesvertrages durch die Bundesverfassung. |
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