Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank
(Nationalbankgesetz, NBG)
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Die eidgenössischen Bundesgesetze sind eine Explikation der Bundesverfassung, in welcher sie im Art. vorgesehen sind. Art. 164 Gesetzgebung, 1) Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen.

Das eidgenössische Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank, hat die Gesetz-Nummer 951.11 und ist am vom 3. Oktober 2003 in Kraft getrreten (Stand am 1. Januar 2016)
Wie in der Verfassung steht auch hier im Gesetz nichts darüber, was Währung heisst.

Der Gesetzestext beginnt mit:
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 99, 100 und 123 der Bundesverfassung1 ... beschliesst:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

2. Kapitel: Geschäftskreis

3. Kapitel: Geld- und währungspolitische Befugnisse

4. Kapitel: Aktienrechtliche Bestimmungen

5. Kapitel: Organisation

6. Kapitel: Verfahren und Rechtsschutz

7. Kapitel: Schlussbestimmungen

Anhang

(Art. 55)
  • Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
    I )
    Folgende Erlasse werden aufgehoben:
    1.) Bundesgesetz vom 21. September 19391 über das eidgenössische Schuldbuch
    2.) Nationalbankgesetz vom 23. Dezember 19532
    3.Bundesbeschluss vom 26. Juni 19303 über die Beteiligung der Schweizerischen Nationalbank an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
    4.Bundesbeschluss vom 28. November 19964 über die Erneuerung des ausschliesslichen Rechts der Schweizerischen Nationalbank zur Ausgabe von Banknoten

    II ) Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

  •  
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