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Ich verwende den Ausdruck Anspruch (oder Anrecht) für verschiedene Sachen.

Als Anspruch bezeichne ich die - durch welches Recht auch immer begründete - Vorstellung, etwas Bestimmtes - zu einem gegebenen Zeitpunkt und unter gegeben Bedingungen - zu bekommen. Das kann insbesondere auch die Erlaubnis sein, etwas Bestimmtes tun zu dürfen.

Ein Anspruch entsteht durch einen - allenfalls impliziten - Vertrag. Mit dem Ausdruck Anspruch bezeichne ich, dass ich die Erfüllung eines Recht einfordern kann, aber nicht muss.

Ich kann Ansprüche aufgrund von Verträgen haben, die ich nicht selbst eingegangen bin. Der Gesellschaftsvertrag garantiert mir die Erüllung von bestimmten Forderungen. Die Polizei muss mich vor Verbrechrn schützen. Das Sozialamt muss mich - gegebenfalls - untertützen.

Ich kann mir Ansprüche aber auch einbilden. Dann muss ein Richter entscheiden.


Ich kann einen Anspruch als Vermögen auffassen. Jemand schuldet mir 1000 Franken. Dann habe ich ein Vermögen von 1000 Franken, obwohl ich kein Geld habe.

In diesem Fall entspricht der Anspruch einer finanziellen Forderung.


 

Literatur
"Auf einem Anspruch auf ein Pferd kann man nicht reiten; mit einem Anspruch auf Geld aber kann man Zahlungen leisten" J. Schumpeter.


 
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