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Vergleich ist ein Substantiv zu vergleichen
Spezielle Verwendung des Ausdrucks:
Als Vergleich bezeichnet man in der Rechtswissenschaft einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Legaldefinition in § 779 BGB).
Sprachfiguren wie Metaphern werden oft als Vergleiche bezeichnet.

Als Vergleich bezeichne ich ..... die Operation, mit welcher ich als Beobachter zwischen den verglichenen Objekten Unterschiede suche. Wenn ich keine Unterschiede erkenne, bezeichne ich die Objekte als gleich.


 
[ wp ] [ 2. 1.26 ]