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Güterarten nach Verwendungszweck und -dauer
Produktionsgut Konsumgut
langlebiges Gut
(Gebrauchsgut i. w. S.)
Investitionsgut
(z. B. Produktionsmaschinen, Bürogebäude)
Gebrauchsgut
(z. B. Wohngebäude, Einrichtungsgegenstände)
kurzlebiges Gut
(Verbrauchsgut i. w. S.)
Vorleistungsgut
(z. B. Schmieröl, Lacke, Elektromotoren)
Verbrauchsgut
(z. B. Lebensmittel)
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Das Konzept des öffentlichen Gutes wird durch sogenannte Nicht-Rivalität und Nicht-Ausschließbarkeit definiert: Nicht-Ausschließbarkeit bedeutet, dass keine Person von der „Nutzung“ des Gutes ausgeschlossen werden kann. Nicht-Rivalität bedeutet, dass die Nutzung des Gutes durch eine Person nicht ausschließt, dass eine andere Person das Gut ebenfalls benutzen kann.

Beispiel:
„Saubere Luft“ ist beispielsweise ein öffentliches Gut, da sie zu einem gewissen Grad immer von allen konsumiert wird.

Die Folgerung der meisten Ökonomen ist, dass öffentliche Güter nicht „dem Markt“ alleine überlassen werden dürfen.

Wie man aus Geld ein öffentliches Gut machen könnte - ist mir schleierhaft


 
[ Geld als öffentliches Gut ]
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