Bezüglich "Geld" und "elektronisch" herrscht beliebiges Begriffschaos, das sich in in Ausdrücken wie "E-Geld, früher auch Computergeld, Netzgeld, digitales Geld oder Cybergeld, usw. zeigt. Meine Begrifffsverwendung erscheint also notgedrungen als irgendeine, die überdies sehr selten vorkommt. Hier geht es mir um die Konsistenz meiner Begriffe, egal wer was als "elektronisches Geld" bezeichnet.
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Als elektronisches Geld bezeichne ich Geld, das in elektronisch gespeicherter Form vorliegt.
Beispiel:
eine Telefonkarte
Auf der Karte ist ein Betrag gespeichert, der verkleinert wird, wenn ich telefoniere, also muss der Betrag an einem anderen Ort aufsummiert werden.
Hinweis:
es handelt sich um etwas ganz anderes, als wenn .... Giralsgeld-Buchungen in Buchhaltungen .. wo kein materieller Prozess ...
Hier muss ein Eintrag, der Wert repräentiert gelöscht werden, dazu braucht es keine Buchhaltung - wie bei Bargeld. Der eine hat es, der andere nicht mehr ...
Ich unterscheide zwei Arten von elektronischen "Porte-Monnaies":
Geldkarten (Debitkarten): Das "elektronische Geld" wird auf dem Chip/ Magnetstreifen einer (Kunststoff-) Karte gespeichert. Im stationären Handel kann der monetäre Gegenwert des elektronischen Geldes für Kleinbetragszahlungen eingesetzt werden. Prominentestes Beispiel für Kartengeld in Deutschland ist die GeldKarte, die vom Zentralen Kreditausschuss der Banken (ZKA) herausgegeben wird. Es wird ein bei vielen deutschen Bankkarten integrierter Chip genutzt, auf den am Geldautomaten Beträge bis zu 200 Euro geladen werden können. Typische Akzeptanzstellen der GeldKarte sind Parkhäuser, Zigarettenautomaten und Nahverkehrsautomaten (Zahlung von Kleinbeträgen). Das funktioniert eigentlich gut, ist aber am Aussterben. Warum |
![]() Bildquelle: Wikipedia |
Netzgeld: Netzgeld wird beim E-Commerce neben den klassischen Systemen im Zahlungsverkehr wie Nachnahme, Kreditkarte, Rechnung und Lastschrift genutzt.
Die Speicherung des elektronischen Geldes erfolgt auf einem Datenträger beim Nutzer (z.B. einer Festplatte), oftmals unter Nutzung einer speziellen Software (vgl. eCash) oder auf einem Online-Konto. Im Dialog zwischen mindestens zwei Rechnern über ein Rechnernetz kann das elektronische Geld für die Abwicklung von Fernzahlungen genutzt werden.
Natürlich spielt keine Rolle, WO - auf welcher Festplatte - das Geld eingetragen ist !! Deshalb gibt es die Konfussion mit Buchgeld !!
Anstatt, dass ich eine Karte habe, die ich bei mir trage, kann ich die "Karte" im Netz haben - alles bleibt glaich
Um Netzgeld zu erhalten, muss zunächst reguläres "Buchgeld" an den Herausgeber des Netzgeldes (in Europa: E-Geld-Institut oder die herausgebende Bank) transferiert werden (bspw. per Überweisung). Der Herausgeber übermittelt daraufhin einen äquivalenten Gegenwert in Form von elektronischem Geld an den Kunden. Die Speicherung beim Kunden erfolgt mit Hilfe von komplizierten Verschlüsselungsverfahren, um sicherzustellen, dass die umfangreichen (Sicherheits-) Anforderungen erfüllt werden können. Das übermittelte elektronische Geld weist eine Forderung gegenüber dem Herausgeber nach, die bei einem Zahlungsvorgang an den Empfänger übertragen wird. Der Empfänger (Akzeptanzstellen) kann das E-Geld beim Herausgeber in Bankguthaben/ "Buchgeld" umtauschen.
Ein viel diskutiertes Beispiel ist das sogenannte Digitales Zentralbankgeld.