Im Sachrecht gibt es komplizierte Geschichten, die hier nur am Rande gemeint sind:
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Als Bestandteil bezeichne ich etwa den Motor eines Autos, der auch ohne Auto gebraucht werden kann. Oft ist auch von Ersatzteilen die Rede, die man einzeln kaufen kann.
Bestandteil ... Besteck .... .
Alle Bestandteile ergaben das Ganze, das dann - in bestimmten Hinsichten - mehr als deren Summe ist.
Die Funktionssysteme sind keine Bestandteile.