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Blankertz, Stefan: Antiherrschaftlicher Widerstand ist keine Systemkategorie Luhmann und das Schulsystem, Schriftenreihe des Murray Rothbard Institut für Ideologiekritik in der edition g. 125

Klappentext:

Textstellen:
Drei Punkte wären in jeder Analyse zu berücksichtigen: 1. Mindestbedingung dafür, dass von »Staat« gesprochen werden kann, ist, dass es einen »Erzwingungsstab« im Sinne Christian Sigrists gibt: Einer Person oder einer Gruppe von Personen (Organisation) steht eine Polizei für Verfügung, die ihre Entscheidungen gegebenenfalls gegen Widerstand mittels Gewalt durchsetzt. Der Erzwingungsstab hat die Tendenz, ein territoriales Monopol auf legitime Gewaltausübung zu beanspruchen. 2. Zu einer voll entwickelten Staatlichkeit gehören all jene Organisationen, welche vom Gewaltmonopol abhängen, insbesondere von dessen Fähigkeit, Steuern zu erheben und diese dann als finanzielle Ressourcen politisch zu verteilen. 3. Private Organisationen, die zumindest eins von den drei folgenden Merkmalen aufweisen, a) teilweise oder völlig aus Steuern finanziert zuwerden, b) einer staatlichen (amtlichen) Zulassung zu bedürfen, c) durch Zwangsmitgliedschaft gekennzeichnet zu sein, bilden mit dem Staat eine »korporatistische Struktur«. Oft treten die Merkmale kombiniert auf." (S. 15)

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