Wucher heisst arbeitendes Geld, wo arbeitendes Geld als Folge der Reformation erlaubt ist, heisst Wucher Zins
Etymologisch bedeutet "Wucher" so viel wie Ertrag, vor allem auch reicher Ertrag (vgl. wucherndes Grünzeug), und war daher ursprünglich positiv besetzt. Bei der Leihe von Geld oder Naturalien (hier vor allem Lebensmittel oder Saatgetreide von Bedeutung) waren damit die Zinsen gemeint, die von der Kirche (aber etwa auch in der jüdischen und islamischen Lehre) aus verschiedenen Gründen negativ bewertet wurden: moralisch, weil es bedeutete, die Zwangslage seines Nächsten auszunutzen; philosophisch und theologisch, weil es bedeutete, das an sich unfruchtbare Geld und die Zeit, über die nur Gott zu verfügen hatte, für sich arbeiten zu lassen; und wirtschaftlich-sozial, weil es für solche, die ihrer Schulden nicht mehr Herr wurden, den Ruin bedeutete. Auf der Basis einzelner älterer Bestimmungen erließ die Kirche daher seit dem 12. Jahrhundert ein allgemeines Zinsverbot und bezeichnete jeden, der es übertrat, als Wucherer.
Martin Luther:
„Darum ist ein Wucherer und Geizhals wahrlich kein rechter Mensch; er sündigt auch nicht eigentlich menschlich! Er muss ein Werwolf sein, schlimmer noch als alle Tyrannen, Mörder und Räuber, schier so böse wie der Teufel selbst! Er sitzt nämlich nicht als ein Feind, sondern als ein Freund und Mitbürger im Schutz und Frieden der Gemeinde und raubt und mordet dennoch gräulicher als jeder Feind und Mordbrenner. Wenn man daher die Straßenräuber, Mörder und Befehder rädert und köpft, um wie viel mehr noch sollte man da erst alle Wucherer rädern und foltern, alle Geizhälse verjagen, verfluchen und köpfen. ...“
"Kleiner Sermon vom Wucher (1519). Großer Sermon vom Wucher (1520). Von Kaufhandlung und Wucher (1524). An die Pfarrherrn wider den Wucher zu predigen (1540). Der Auszug ist dem Schlussteil der letztgenannten Schrift entnommen; zitiert nach Günter Fabiunke. Martin Luther als Nationalökonom (1963) S. 229." (Geitmann, http://www.sozialoekonomie.info/BasisInformation/BasisInfo_3/basisinfo_3.html)
Wucher und Zinsnahme wurden bereits 1745 verurteilt - und keiner hält sich dran ...noch nicht! In der Enzyklika »Vix pervenit« von Papst Benedikt XIV., die zumindest von den Mitgliedern der römisch katholischen Kirche nicht nur zu lesen, sondern mit Glauben bedacht und dementsprechend im Leben umzusetzen ist, steht es schwarz auf weiss für alle Ewigkeit:
"I. Die Sünde, die usura (Zinsnehmen, Wucher) heißt und im Darlehensvertrag ihren eigentlichen Sitz und Ursprung hat, beruht darin, daß jemand aus dem Darlehen selbst für sich mehr zurückverlangt, als der andere von ihm empfangen hat und zu diesem Zweck aufgrund des Darlehens selbst irgendeinen Gewinn über die Stammsumme hinaus als geschuldet beansprucht. Denn der Darlehensvertrag verlangt seiner Natur nach lediglich die Rückgabe der Summe, die ausgeliehen wurde. Jeder Gewinn, der die geliehene Summe übersteigt, ist deshalb unerlaubt und wucherisch."
Hinzufügen möchte ich ein Zitat aus dem Forum kreuzgang.org:
"Das Zinsverbot ist von Anfang an von der Kirche gelehrt und geglaubt worden und galt bis zum Ende des fünfzehnten Jahrhunderts unbestritten "de fide". Erst im sechzehnten Jahrhundert begann und wuchs der Widerspruch, namentlich – aber nicht nur – seitens der Reformatoren. Die gültige Lehre der Kirche hat Benedikt XIV. im Jahre 1745 in der Enzyklika »Vix pervenit« zusammengefaßt. Spätere Äußerungen des Lehramts – wie das von dir genannte Responsum von 1830, es gibt z. B. noch eins der Propaganda Fide von 1873 – haben diese Lehre nie aufgehoben, wohl aber faktisch durch Umgehung oder Nichtbeachtung aufgeweicht und schließlich der Lethe übergeben. Das ist aber keine Änderung der Lehre, sondern bloß Versagen des Lehramts. Das Zinsverbot ist nach wie vor de fide."
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