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Homonyme: a) für wirtschaftlic, politische Interessenvertretungen
b) für Abdeckungen von Verletzungen
c) für mathematische oder organisatorische Strukturen
d) für Vereinigungen von Körperschaften

Als Verband (oder als Verbund oder als Körperschaft) bezeichne ich jenseits der Rechtsformen eine Interessengemeinschaft, die gerade keine Gemeinschft ist und deren Interessenverteilung assymetrisch ist.
Das typische Beispiel ist die Familia.

Auch die heutige Rechtsauffassung kennt sogenannt Zwangs- oder Pflichtverbände, während die Mitgliedschaft in Vereinen oder Gruppen "freiwilliger" ist. Mir geht es aber hier um den Aspekt der Vergesellschaftung, also nicht um Freiwilligkeit und Interessen der Verbandsmitglieder. Wenn jemand in eine Familia hineingeboren wird - beispielsweise als uneheliches Kind einer Magd - wird er vom Verband jenseits seines Willen und seiner Interessen aufgehoben. Im Interesse des Kindes könnte das Überleben liegen, der Verband sieht das Kind aber eher als lebender Teil der Haushaltung.

Ich verstehe den Verband als Subjekt des Haushaltens.


Literatur:

„Verband soll eine nach Außen regulierend beschränkte oder geschlossene soziale Beziehung dann heißen, wenn die Innehaltung ihrer Ordnung garantiert wird durch das eigens auf deren Durchführung eingestellte Verhalten bestimmter Menschen: eines Leiters und, eventuell, eines Verwaltungsstabes, der gegebenenfalls normalerweise zugleich Vertretungsgewalt hat.“ (Max Weber Wirtschaft und Gesellschaft, Kap. 1, § 12)


 
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