Der Ratenkredit ist ein Darlehen über einen bestimmten Geldbetrag an Privatpersonen, der in gleichbleibenden monatlichen Beträgen (Raten) zu einem zuvor festgelegten Zinssatz in einer vorher festgelegten Anzahl von Monatsraten zurückgezahlt wird.
Die Monatsraten enthalten die Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die Gebühren des Kreditinstitutes. Ratenkredite werden in der Regel für Darlehensbeträge von 1000 bis 75.000 Euro vergeben und haben meist eine Laufzeit von bis zu 84, manchmal auch 120 Monaten.
Ratenkredite werden auch als Konsumentenkredit oder als Anschaffungsdarlehen bezeichnet. Ratenkredite werden von Kreditinstituten unter verschiedenen werblichen Namen wie beispielsweise Autokredit angeboten. In Österreich werden auch die Bezeichnungen Schalterkredit und Abstattungskredit verwendet.
Die Legaldefinition zu Teilzahlungsgeschäft in § 506 Abs. 3 BGB
"Ein Teilzahlungsgeschäft ist ein Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer (Unternehmer) eine Sache liefert und der Käufer (Verbraucher) den Kaufpreis in Teilleistungen (Raten) entrichtet.
In dieser Formulierung ist eine Ver/Kauf-Handlung gemeint, also kein Kredit, sondern eine zeitversetzte Zahlung.