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Der Ausdruck "Privatsphäre" begründet viele (Miss)Verständnisse des Ausdruckes "privat", weil der Teilausdruck "privat" oft nicht als Homonym erkannt wird, das für sehr verschiedene Zusammenhänge steht.
 

Als Privatsphäre bezeichne ich das Milieu (Um-Welt, Sphäre) einer Person, das dadurch bestimmt ist, dass dessen Grenze verletzt wird, wo andere Personen innerhalb dieses Milieus "Daten erheben", die sie auf Anfrage nicht bekommen würden. Als Daten erheben bezeichne ich hier in einem umgangssprachlichen Sinne auch das Hinhören und das Schauen, wodurch noch keine eigentliche Daten, sondern nur - metaphorisch - Daten im Kopf oder im Gehirn des Beobachters entstehen. Bildhaft gesprochen geht es um den sprichwörtlichen Blick durch das Schlüsselloch, was in den Massenmedien durch Paparazzis der Boulevardmedien repräsentiert wird. Die Privatsphäre bildet in diesem Sinne die Sphäre um eine Person herum, für die sich andere Personen in Form von Indiskretionen interessieren.

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Einen spezifischen Aspekt der Privatsphäre, der hauptsächlich den sexuell gesehenen Körper betrifft, bezeichne ich als Intimität. Eine verbreitete Verletzung der Intimität besteht in der Veröffentlichung von "intimen" Bildern. Die massivste Verletzung der Intimität ist die Vergewaltigung als spezifische Form von Foltern, die nur in Ausnahmefällen "öffentlich" geschieht, aber vom Standpunkt der Intimität natürlich ein Eingriff von Aussen darstellt, also auch etwas öffentlich macht, weil der Vergewaltiger - auch - sieht, was er nicht sehen soll. [ ]

Die Verletzung der Privatsphäre verursacht Scham, wenn die verletzte Privatsphäre durch Moral bestimmt ist.
Wenn der nackte Körper zur Privatsphäre gehört, schäme ich mich, wenn ich nackt gesehen werde, und ich schäme mich, wenn ich bei einer Indiskretion beobachtet werde, in welcher andere Nackte von mir gesehen werden.
Eine Inversion dieser "privatsphärischen" Nacktheit ist der Exhibitionismus, beispielsweise als Striptease, wo die Privatsphäre sozusagen von innen her aufgebrochen wird.

Die Moral kann nicht nur intime, sondern auch viele andere Verhaltensweisen, die auch rechtlich geregelt sind, umfassen. Ich darf auch aus moralischen Gründen nicht lügen, stehlen oder Drogen verwenden. Wenn ich das in einem relativ geringen Ausmass mache, kann ich das als Handlungen in meiner Privatsphäre sehen und so nicht nur das Recht, sondern auch die Moral aufheben. Und wenn ich dabei durch Indiskretion enttarnt werde, kann ich mich schämen, weil die Moral durch die Indiskretion wieder aktualisiert wird, auch wenn kein Rechtsfall begründet wird.

Die aufgehobene Moral erweitert die Privatsphäre, indem Handlungen in dem Sinne "privatsphärisch" werden, als sie Indiskretionen entzogen sind. Alles, was ich hinreichend geheim halten will und kann, erscheint in dieser pervertierten Form als "privat", obwohl es mit der Privatsphäre im eigentlichen Sinn nichts zu tun hat, weil die andern nicht einfach aus Neugierde, sondern mit einem begründbaren Anliegen wissen möchten, was ich geheim halte.


 
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Hinweis
Die post-privacy-Diskussionen rund um Prism drehen sich weitestgehend um genau diese "Privatheiten", die weder zur Privatsphäre gehören nocht "privat" im eigentlichen Sinne sind. Das Abhören wird durch geheim gehaltene Kriminalität begründet und hört dann leider auch Intimitäten und "Geschäfts"geheimnisse mit, die nicht unbedingt kriminell sind.

Weil bestimmte Geheimnisse als "privat(sphärisch)" bezeichnet werden, gilt in einer Generalisierung jedes Geheimnis als "privat". Es macht aber keinen, respektive nur einen verschleiernden Sinn, statt von geheim von privat zu sprechen. Ein spezifischer Bezug zwischen privat und geheim besteht bei sogenannten Kavaliersdelikten wie der sogenannten Steuerhinterziehung, die - in der Schweiz beispielsweise - nicht als Betrug behandelt wird, weil sie nur von der Oberklasse betrieben wird. Wenn das Geheimhalten von steuerrelevanten Daten nicht kriminell ist, kann es in einem sehr ambivalenten Sinn der Privatsphäre zugerechnet werden.

Der Schutz der Privatsphäre wird oft aus einem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet und so auch als Menschenrecht deklariert. [ ]. Das Menschenrecht schützt die Person, nicht das Private. Vielmehr liegt der Sinn von Menschenrechten gerade darin, die Menschen vor privaten Ansprüchen zu schützen.

Viele Whistleblower-Fälle betreffen die sogenannte "Privat"-Wirtschaft, die sehr zu Recht als "privat" bezeichnet wird, weil sie im Privatrecht geregelt wird, was mit Privatspähre aber rein gar nichts zu tun hat. Ich behandle diese homonyme Verwendung des Wortes "privat" als eigentliche Wortverwendung unter den Stichworten privat und Privatrecht.


Eine Inversion der Privatsphäre erkenne ich im Lied Die Gedanken sind frei. Sie sind in dem Sinne "frei", als sie nicht zur Privatsphäre gehören, weil sie anderen gar nicht zugänglich sind.


[Privatsphäre]
 
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