Pflicht        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]         [ Meine Bücher ]

Das Wort 'Pflicht' bedeutet ursprünglich 'Verbindung', 'Teilnahme', 'Gemeinsamkeit' und 'Gemeinschaft'." Klar - Pflicht hat mit flechten zu tun, sieht aus wie ein alter starker Imperativ: Flichte! Die Gemeinschaft sind miteinander Verflochtene, die sich damit auch unweigerlich verpflichten (Sorge, Obhut, Hilfe etc.).

---------------- Pflicht (englisch duty) oder Rechtspflicht (englisch legal obligation) sind im Recht die einem Rechtssubjekt durch Rechtsnormen oder Vertrag auferlegten Verhaltensregeln. ------------- ideologie Plicht statt Zwang dazu Pflicht und Rechtspflicht sind Rechtsbegriffe, die im Recht sehr häufig vorkommen, alleine als Pflicht oder als Wortbestandteil im BGB 945 Mal, im EStG 701 Mal oder im HGB 292 Mal. Der Philosoph Immanuel Kant bezeichnete 1798 die rechtliche Pflicht als die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung vor dem Gesetz.[1] Die Rechtspflicht ist dem Rechtswissenschaftler Hans Kelsen zufolge die primäre und eigentliche subjektive Erscheinungsform des Rechts.[2]

Pflichtenheft


 
[Fritz Iversen]
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