Nötigung        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]         [ Meine Bücher ]

Als Nötigung bezeichne ich ... Gewalt .... Die Nötigung ist ein Freiheitsdelikt, das im deutschen Strafrecht in § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Schutzgut ist die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung gegen Gewalt und Drohung. .... Die Norm verbietet es, einen anderen zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen zu zwingen, indem dessen Willensfreiheit durch Anwendung von Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel beeinträchtigt wird.


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