Als Lehen bezeichne ich ein im Lehnswesen durch einen Lehnsherr verliehenes Gut, beispielsweise ein Stück Land, ein Amt, ein Recht. Es handelt sich um ein Leihgut, dessen Vergabe mit Auflagen verknüpft ist.
Als Lehen im engeren Sinne bezeichne ich eine Leihgabe im historischen Kontext des Feudalismus. Im Kapitalismus spreche ich dagegen von Darlehen, das durch die gesellschaftlichen Verhältnisse andere Bestimmungen hat.
Das Lehen dient der Organisation und der Bewirtschaftung von Eigentum. Durch das Lehen änderte sich nicht das Eigentum, sondern der Besitz des Lehnsgutes. Eigentümer blieb der Lehnsherr, den Besitzer bezeichne ich als Vasallen.