Als legitim bezeichne ich Ansprüche, die gesellschaftlich in dem Sinne anerkannt sind, als zu einem gegeben Zeitpunkt kein Einspruch erhoben wurde.
Als legitim bezeichne ich eine Machtinstanz und deren Verhalten, wenn die Legitimität auf einer Legitimation beruht, die von den Subjekten der Macht als Begründung (an)erkannt wird.
Als Legitimation bezeichne ich in diesem Sinne den expliziten Nachweis der Berechtigung, resp. das Berechtigungsverfahren.
Beispiel:
Eine Regierung ist und handelt legitim, wenn sie ihr Verhalten mit dem Willen der Regierten begründen kann.
Was als Legitimation in Frage kommt, charakterisiert die Legitimität. Gängigerweise unterscheide ich zwei Fälle - die als input- und output-Legitimitäten bezeichnet werden:
Eine Machtinstanz ist in diesem Sinne legitim, weil sie gewählt wurde (government by the people) oder weil sie - aufgrund eines ihr zugerechneten Outputs (government for the people) - gewählt werden würde.
Kritik:
Jede Legitimation ist ihrerseits legitim oder nicht.
Beispiel:
Es gibt beispielsweise Wahlen mit nur einem Kandidaten und Wahlzwang.
Es gibt Wahlboykotte, die die Wahlen und insbesondere deren Resultate nicht als Legitimation auffassen.