Als Konfession bezeichne ich die Wahl eines religiösen Bekenntnisses.
Umgangssprachlich ist damit die Zugehörigkeit zu einer Kirche gemeint, historisch ist die Wahl(möglichkeit) durch die Reformation entstanden. Tautologischerweise kennt die katholische Kirche keine Konfession, weil "katholisch" gerade keine Wahl lässt.
Rechtlich - steuerrechtlich - bezeichnet die Konfession die Zuordnung zu einer Organisation. Die Steuerbehörde interessiert sich nicht für meine Religion, sondern dafür, wo meine Steuern hingehören.
Verallgemeindert wird Konfession auch für nichtchristliche Religionen verwendet, etwa zur Beschreibung der drei bzw. vier Hauptströmungen des Judentums (orthodoxes Judentum, konservatives Judentum, Reformjudentum, teilweise Rekonstruktionismus). Ebenso dient er gelegentlich für die beiden Hauptströmungen des Islam (Sunna und Schia) und diverse weitere islamische oder islamähnliche Glaubensrichtungen. Auch für den Hinduismus, der in drei Glaubensrichtungen Shivaismus, Shaktismus, Vishnuismus eingeteilt wird, ließe sich dieses Konzept anwenden. Ebenso unterteilt sich der Buddhismus in die Richtungen des Theravada, des Mahayana und des Vajrayana, wobei auch diese weitere Unterteilungen kennen. Hierfür wird zumindest im Englischen eher der Begriff Sekten oder „Schulen“ verwendet.