Ich unterscheide zwei Wortverwendungen: In einem Fall bezeichne ich einen Aspekt des persönlichen Verhaltens, im andern Fall eine Institution, in welcher die Emotion ihr Verfahren hat, etwa in der politischen Initiative. Initiative bezeichnet die Vorstellung, wonach eine Handlung eine auslösende Emotion (Bedarf oder Bedürfnis) und einen Anfang im Sinne des Anstossens eines isolierbaren Prozesses hat. |
Als Initiative bezeichne ich den motivierten Anfang einer sozialen Handlung, was sich beispielsweise in einem Aufruf zeigen kann.
Als politische Initiative bezeichne ich die institutionelle Konsequenz einer persönlichen Initiative und die Institution, die solche Konsequenzen als Verfahren regelt.
Bei politischen Initiativen unterscheide ich Volksinitiativen und Bürgerinitiativen. Erstere ist - etwa in der Schweiz - ein verfasstes Verfahren, letzteres eine Option der Zivilgesellschaft, wie etwa Demonstrationen, die sich oft im Sammelln von Unterschriften zeigt.
In der Schweiz ist die Initiative - wie das Referendum - als politisches Recht verankert.
Siehe dazu schweizerische Volksinitiative
Die meisten dieser Initiativen werden in den Volksabstimmungen abgewehrt, ihre Wirkung haben sie durch den damit verbundenen öffentlichen Diskurs (was in der Politologie als Korporatismus diskutiert wird).
Beispiele von schweizerischen Volksinitiativen