Die quasietymologische Herkunft liegt wohl in den Möbeln, die beim Wohnungswechsel im Unterschied zur Liegenschaft mitgenommen werden.
Mobil und immobill ist eine wichtigtige Kategorie für die Ordnung der hergestellten Dinge, das ist hier aber nicht gemeint. |
Als Immobilien bezeichne ich unbewegliches Sachgut im Privatbesitz. Hauptsächlich wird - im Recht - ein Grundstück mit Bauwerken als Immobilie bezeichnet, in der Schweiz ist in diesem Sinne eine Liegenschaft gemeint.
Eine Strasse oder eine Brücke ist keine Immobilie - eben auch dann nicht, wenn sie in Privatbesitz ist, weil sie das normalerweise nicht ist - und vice versa bei Liegenschaften.
Als Mobilie bezeichne ich bewegliches Sachgut (Fahrnis) im Privatbesitz.