Herrschaft        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]         [ Meine Bücher ]

Als Herrschaft bezeichne ich die Hypostasierung eines Verhältnisses, in welchem ein Herr oder ein Herrscher in dem Sinne Untertanen hat, dass sie seinen Befehlen folgen, ohne dass Gewalt explizit angedroht wird. Herrrschaft beruht auf oder ist intstitutionalisierte Macht.

siehe auch Herrschaftsform

Anmerkungen

M. Weber: „Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“ Herrschaft setzt nach Weber Legitimität (Legitimitätsglauben) voraus.

Herrschaft und Knechtschaft ist ein zentrales Motiv in der Philosophie G. Hegels, welches in dem gleichnamigen Kapitel seiner Phänomenologie des Geistes von 1807 entfaltet wird.

K. Marx bezieht Herrschaft auf politische Macht, als eine Beziehung zwischen zwei rechtsungleichen sozialen Klassen.


 

M. Weber hat "Legitimität" auf das Herrschaftsverhältnis bezogen. In der antiken Philosophie bezog sich Herrschaft auf Gesetze, die das Zusammenleben im Staat regelten. Im Feudalismus wurde Herrschaft als persönliche Beziehung von Herr und Vasall gedacht. Der Vasall konnte abtrünnig werden, aber nicht das Prinzip in Frage stellen. Erst in der Neuzeit (oder bei M. Weber) ist Herrschaft hinterfragbar, weil die Legitimität ausgehandelt wird.


 
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