Die Helvetische Republik war eine unter der französischen Besetzungsmacht unter Napoleon auf dem Boden der Alten Eidgenossenschaft am 12. April 1798 ausgerufene Republik, die am 10. März 1803 nach erfolgter Mediation durch Napoleon in der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufgehoben wurde. |
Wikipedia:
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Als Mediation oder Mediationszeit wird der Abschnitt in der Geschichte der Schweiz zwischen 1803 und 1813 bezeichnet, in der die Schweiz faktisch ein französischer Vasallenstaat war. Der Begriff leitet sich vom französischen Médiation (Vermittlung) ab, da die Umgestaltung der zentralistischen Helvetischen Republik in die föderalistische Schweizerische Eidgenossenschaft durch die Vermittlung Napoleon Bonapartes zustande kam. Als Mediationsakte (französisch Acte de Médiation) wird das Dokument bezeichnet, das die verfassungsrechtliche Grundlage der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ihrer Kantone zwischen 1803 und 1813 bildete. 1815 wurden die inneren und äusseren Grenzen der Schweiz im Wiener Kongress international anerkannt. Die Grossmächte verordneten der Schweiz «immerwährende bewaffnete Neutralität», um ihr Gebiet dem Einfluss Frankreichs zu entziehen. Zu den 19 Kantonen der Mediationszeit kamen nun noch Neuenburg, Wallis und Genf hinzu, der Kanton Bern erhielt das Gebiet des Fürstbistums Basel. Die Schweiz wurde durch den «Bundesvertrag» wieder zu einem Staatenbund, sodass während der folgenden Epoche der Restauration die Eigenständigkeit der Kantone gegenüber der napoleonischen Zeit wieder grösser war. Der Kanton Jura entstand erst 1979 durch die Abspaltung eines Teils des 1815 zum Kanton Bern geschlagenen Gebiets. |
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Hinweis:
Hier geht es nicht um die Helvetische Republik überhaupt, sondern um einen exemplarischen Fall einer staatlichen Nation.
Geschichten zur Autopoiesis der "Helvetische Republik"
Wikipedia:
Im Sinne der Französischen Revolution wurden den Einwohnern der Helvetischen Republik eine ganze Reihe von persönlichen Grund- bzw. Freiheitsrechten gewährt: allgemeines freies Wahlrecht, Meinungs- und Pressefreiheit, Religions- und Kultusfreiheit, Handels- und Gewerbefreiheit, Recht auf Privateigentum. Jede Form erblicher Titel oder anderer angeborener Vorrechte wurde verboten. Alle Zehnten, Pfründen, Rechtsungleichheiten, Privilegien und anderen Elemente der Feudalität sowie das Zunftwesen wurden für abgeschafft erklärt. In diesem Bereich markiert die Helvetische Verfassung den Bruch mit den bis dahin geltenden traditionellen Staatskonzeptionen auf dem Gebiet der Alten Eidgenossenschaft, obwohl diese Konzepte auch in der Eidgenossenschaft während der Aufklärung von Reformern bereits angedacht und beispielsweise in der Helvetischen Gesellschaft auch diskutiert worden waren. Auch war der Staatsentwurf stark inspiriert vom Zentralismus wie er im «modernen» Staat des aufgeklärten Absolutismus auch zumindest auf kantonaler Ebene von den Stadtstaaten angestrebt worden war.[19]
Bürger-, Stimm- und Wahlrecht
Das Bürger- und das aktive Wahlrecht wurde allen Gemeindebürgern der Eidgenossenschaft über 20 Jahren zugesprochen. Erstmals wurde so ein die ganze Schweiz umfassendes Bürgerrecht geschaffen.[22] Sämtliche Standesunterschiede wurden abgeschafft. Auch die Niedergelassenen, Tagelöhner, Hintersassen und Ausländer erhielten das Bürgerrecht, wenn sie zwanzig Jahre an einem Ort gelebt hatten. Im Prinzip galt die Volkssouveränität; da die Helvetische Republik als repräsentative Demokratie konzipiert war, sollten Abstimmungen lediglich über Verfassungsrevisionen stattfinden.
An die Stelle der korporativen Organisationsformen des Ancien Régime, der Bürgergemeinden, Talschaften, Korporationen und Genossengemeinden etc., traten auf Gemeindeebene die Einwohnergemeinden (communes municipales). Sie waren die ersten Gemeinden im modernen Verständnis auf dem Gebiet der Schweiz, d. h. dass alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürger politisch, sozial und ökonomisch gleichberechtigt waren.[23] Auf die Helvetische Republik folgt in der traditionellen Einteilung der Schweizer Geschichte die Phase der sogenannten «Médiation» 1803–1813. Der offizielle Staatsname der als Staatenbund neu konstituierten Schweiz lautet seither Confoederatio Helvetica, deutsch «Schweizerische Eidgenossenschaft».
Sonderbund und Verfassung
1848