Gemeinde        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]         [ Meine Bücher ]
 
bild

Die Gemeinde und der Ausdruck Gemeinde haben eine komplizierte Geschichte, besonders wenn ich Kommune (im Sinn von französischen Comnune) mitdenke. (Siehe auch gemein, Gemeinschaft)

Neben der politischen Gemeinde gibt es sehr verschiedene andere Gemeinden, die immer auch einen politischen Charakter haben, aber hier nicht mitgemeint sind.

Die Gemeinde durchläuft einen Entwicklungsprozess (Autopoiese), den ich hier nicht beschreibe. Ich beschreibe hier einen typischen Anfang und einen typischen Schluss. Am Anfang bildet sich die Gemeinde als gemeine Gemeinschaft (Überfamilie) gegen einen äusseren Widerstand. Am Schluss ist die Gemeinde kristallisiert und integriert ein Teil eines Staates.

Die entwickelte Gemeinde:

Als - politische - Gemeinde bezeichne ich eine (meistens die kleinste) Verwaltungseinheit in Staaten, die meistens durch Gemeindegesetze geregelt wird und einen Präsidium hat.

In der Schweiz lebten 2013 etwa 8.6 Mio Einwohner in 2408 Gemeinden, was durchschnittlich 3.575 Einwohner pro Gemeinde ergibt.


 

Der Anfang der Gemeinde:

Im Mittelalter (etwa 13. Jhd) nannten sich städtische Interessenverbände, die sich gegen die Machthaber auflehnten Kommunen. Diese Kommunen erkämpften sich eine relative Autonomie innerhalb der Staatsgebilde. Grob gesehen handelt es sich um die Differenzierung zwischen Kaufleuten und Adel. Der deutsche Kaiser Friedrich etwa erliess um 1200 Edikte gegen die "Communiones". Die Gemeinden wurden Gemeinden, indem sie Mitgliedschaften und Gemeindehaushalte etablierten. Ein gutes Beispiel sind Zünfte, die dann eine Stadtregierung installierten.

Im revolutionären Frankreich wurde dann der Name Kommune von den Aufständischen vor der Revolution wieder aufgegriffen und nochmals 1870 nochmals als Pariser Kommune.

In der Neuzeit wurde die Kommune als politische Gemeinde zivilisiert. In der neusten Zeit werden Gemeinden aufgehoben durch übergeordnete Regulierungen und durch Fusionen, die die letzten Familienbande - sich noch persönlich kennen - auflösen.


 

Das Amt des Gemeindepräsidenten entstand mit Festigung der Gemeindeautonomie im Hochmittelalter. Der oberste Amtsträger war der Ammann, in den Städten der Schultheiss, in manchen Fällen auch ein Vogt oder Meier. Dieser Funktionsinhaber wurde je nach politischem System (Stadtregime oder Landkanton) von den städtischen Machtträgern eingesetzt oder von den Landleuten gewählt. Die Helvetische Republik strukturierte das Gemeindewesens nach französischem Vorbild vollständig um und führte den neuen Begriff des Präsidenten ein. Diese Neuorganisation wurde nach dem Ende der Helvetik ab 1803 teilweise rückgängig gemacht, von den 1803 neu gegründeten Kantonen Aargau, Thurgau, St. Gallen, Waadt und Tessin jedoch weitergeführt. Nach den liberalen Staatsumwälzungen der 1830er Jahre setzte sich zunehmend das Prinzip der demokratischen Wahl des Gemeindeoberhaupts durch, wobei in einigen Kantonen die traditionelle Bezeichnung Gemeindeammann auf den modernen Gemeindepräsidenten übertragen wurde.


 
[ die Gemeinde ist nicht mehr adäquat ]
[wp]