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Als Gefahr bezeichne ich zukünftig möglicherweise auftretende Prozesse, die zu Schaden führen.

Beispiel:
Es könnte (Möglichkeit) morgen (Zukunft), wenn ich draussen bin Regnen (Prozess). Dann würde ich nass werden (Schaden).

Siehe auch: Risiko


"Eine Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird“ (Bundesverwaltungsgericht, 45, 51(57)).