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Staatsbankrott

Als bankrott (banca rotta für "zerschlagener Bank-Tisch") bezeichne ich die - angesichts Forderungen zutage getrettene - Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners.
Im engeren Sinne ist die Bank bei einem "bankrun" gemeint.

Es werden verschiedene Ausdrücke verwendet, die in verschiedenen nationalen Rechtssprechungen verschieden bestimmt werden, also auch verschiedene Bedeutungen haben: Pleite, Insolvenz, Konkurs ("Zusammenlauf", womit die Versammlung der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners gemeint ist).


 
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